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: Von wegen Solidarität

Für die VW-Arbeiter kommt es knüppeldick: Schon einen Tag nach dem Todesstoß für das VW-Gesetz der nächste Tiefschlag. Wenn sich Porsche auch im Hauptsacheverfahren durchsetzen sollte, wäre es amtlich: Ein Porsche-Beschäftigter hätte in der neu geschaffenen Holding 27-mal so viel Mitspracherecht wie sein Pendant bei VW.

KOMMENTAR VON JAN KAHLCKE

Das klingt ungerecht, aber ist es tatsächlich von Bedeutung? Ziehen nicht alle Gewerkschafter an einem Strang für die Rechte der Arbeitnehmer? Wie Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück mit den Bossen hinter dem Rücken der VW-Kollegen die Holding-Konstruktion ausgekungelt hat, spricht eine andere Sprache. Wie er die Kritik an der Schieflage in der Mitbestimmung mit dem Schmähwort „Kapitalist“ in den Dreck zieht, lässt für den Fall einer Holding-internen Standortkonkurrenz nichts Gutes ahnen.

Im Ludwigsburger Arbeitsgerichtsverfahren ist noch nichts entschieden worden, aber es hat sich einmal mehr ein Grunddilemma der Gewerkschaften offenbart: Obwohl sie ihre Legitimation aus dem Beschwören der Solidarität beziehen, vertreten sie immer kleinteiliger partikulare Interessen. Inländische Arbeitnehmer gegen ausländische, Arbeitsplatzbesitzer gegen Arbeitslose, eine Belegschaft gegen die andere – und nun schon Arbeiter erster gegen solche zweiter Klasse.

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