NPD ohne Parteitagsheimat

Die NPD darf ihren geplanten Bundesparteitag nicht in der Oldenburger Weser-Ems-Halle ausrichten. Nach dem Verwaltungsgericht Oldenburg hat auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg eine entsprechende Klage der NPD abgewiesen. Wie das Gericht gestern mitteilte, hatte die Partei zunächst versucht, die Räume bei der privaten Betreiberin der Halle anzumieten. Dazu hatte sie vergeblich eine einstweilige Anordnung beantragt. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss wies das OVG in Lüneburg jetzt zurück (Aktenzeichen 10 OB 231/07). DPA