Nabu gegen Kunstschnee

Der Naturschutzbund Nabu hat Widerspruch gegen die für das Biathlonzentrum Sonnenberg geplante Beschneiungsanlage im Nationalpark Harz eingelegt. „Beschneiungsanlagen und die Schutzbestimmungen eines Nationalparkes stehen eindeutig gegeneinander“, sagte gestern Ulrich Thüre, stellvertretender Landesgeschäftsführer des Nabu Niedersachsen. Die detaillierte Begründung des Widerspruchs werde mit einem Anwalt ausgearbeitet und demnächst eingereicht. Wann es zu einer Entscheidung komme, sei noch nicht abzusehen.

Das Nationalparkgesetz verbietet den Gebrauch von Kunstschnee. Unter bestimmten Voraussetzungen könne allerdings die Befreiung von solchen Verboten gewährt werden, sagt Christian Ernst, Grundsatz-Sachbearbeiter für Recht und Verwaltung des Nationalparks Harz. „Nämlich dann, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern.“ Weil man sich durch die Beschneiungsanlage verstärkten Tourismus und wirtschaftliche Verbesserungen verspreche, habe der Nationalpark die naturschutzrechtliche Genehmigung einer Kunstschneeanlage ausgestellt.

Den Antrag zum Bau der Anlage hatte der niedersächsische Skiverband gestellt, der in Sonnenberg ein Biathlon-Leistungszentrum unterhält. Er will mit der Anlage die Schneesicherheit erreichen, die für internationale Biathlon-Wettbewerbe erforderlich ist. WEY