Akteneinsicht für Greenpeace

Nach jahrelangem Rechtsstreit darf die Umweltschutzorganisation Greenpeace Unterlagen zu einem Störfall einsehen, der sich im Jahr 2001 im Atomkraftwerk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) ereignet hatte. Betreiber Vattenfall wollte darüber zunächst nichts herausgeben. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Schleswig haben beide Seiten einen Vergleich geschlossen und die Streitverfahren für erledigt erklärt. Danach dürfe Greenpeace jenen Teil der Unterlagen einsehen, die das Bundesverwaltungsgericht als nicht geheimschutzbedürftig angesehen hatte, sagte OVG-Sprecher Manfred Voswinkel.

Nach Auffassung der Bundesrichter müssten alle Informationen mit Störfallbezug grundsätzlich an die Öffentlichkeit herausgegeben werden. Hier wiege das öffentliche Informationsinteresse schwerer als das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Aber auch unter Zugrundelegung dieses Maßstabs müsse der überwiegende Teil geheim bleiben.

Im Dezember 2001 hatte es im AKW Brunsbüttel eine Wasserstoffexplosion in der Nähe des Reaktordruckbehälters gegeben. Greenpeace warf Vattenfall vor, den Störfall wochenlang verharmlost zu haben. Trotz des jetzt erreichten Zugangs zu Unterlagen kam von Greenpeace Kritik: „Es darf keine sechs Jahre dauern, bis sich die Öffentlichkeit ein Bild von einem schweren Atomstörfall machen kann“, erklärte Atomexperte Heinz Smital. dpa