Keine Entlassung nach Nazi-Lied

Nach dem Singen eines Nazi-Liedes an einem Delmenhorster Gymnasium hat das Verwaltungsgericht Oldenburg die Entlassung des Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ausgesetzt: Die Dienstunfähigkeit sei nicht mit der nötigen Sicherheit festzustellen, hieß es am Mittwoch. Einiges spreche dafür, dass der Mann in einigen Monaten wieder unterrichten könne. Die Landesschulbehörde kann Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Der Lehrer hatte Zehntklässler zum Singen eines Nazi-Liedes aufgefordert. DPA