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Die Kieler Atomaufsicht hält die im Bundestag verabschiedeten Laufzeitverlängerungen für AKWs weiterhin für zustimmungspflichtig. "Wir meinen, dass der Bundesrat diesen Gesetzesänderungen zustimmen muss", teilte das Justizministerium mit. In dieser Rechtsauffassung sehe sich das Ministerium durch Gutachten renommierter Juristen bestätigt. Es gebe in dieser Frage innerhalb der Landesregierung unterschiedliche Meinungen. Die Entscheidung des Bundestages zur Laufzeitverlängerung habe die Atomaufsicht zur Kenntnis genommen. (dpa)
Der Historiker Christian Gerlach hat extrem gewalttätige Gesellschaften untersucht. Sein Ergebnis: Auch die Zivilbevölkerung kann Auslöser von Massengewalt sein.
