DER RECHTE RANDWie die Polizei mit Rechtsrock-Konzerten umgeht
: Schwierige Rechtslage

Die Fans waren begeistert: „Geiles Konzert“ schwärmen sie auf der Webseite der Band „Kategorie C“ (KC). Grund dafür: Am Samstag feierten an die 300 Gäste im „Kids & Play“ in Bönningstedt bei Hamburg den Auftritt der rechten Hooligan-Band.

„Im Rahmen des Konzertes wurden keine Straftaten verübt“, sagt Sandra Mohr, Pressesprecherin der Polizeidirektion Bad Segeberg. Schon am Sonntag hatte die Polizei eingeräumt, dass zu Konzerten von KC viele rechtsextreme Fans kommen. Ein Gespräch mit dem Vermieter der Freizeit-Anlage hatte die Polizei aber vorab nicht gesucht. „Wir erfuhren erst abends von dem Ort“, sagt Mohr. Für eine Privatfeier sei die Halle angemietet gewesen, sagt der Vermieter und distanziert sich von dem Rechtsrock-Event.

Die Informationslage war aber, so Mohr, nicht der einzige Grund für die Nichtauflösung des Konzerts, sondern auch die Rechtslage. „Die Band ist nicht verboten, ein Mietvertrag lag vor, dann können wir nicht eingreifen“, sagt die Polizeisprecherin. Nicht in jedem Bundesland wird das so gesehen. In anderen Ländern hat die Polizei diverse Konzerte von KC unterbunden.

Die Band profitiert von den unterschiedlichen Bewertungen der Verfassungsschutzämter (VS): In Bremen stellte der VS 2006 fest, dass „einzelne Mitglieder“ der Gruppe aus der rechtsextremen Skinheadszene kommen.

Martin Langebach, Rechtsrockexperte von der Uni Düsseldorf sagt: „Die Band bewegt sich bewusst zwischen rechtsextremer Szene und Hooligan-Milieu“. Der Hinweis, KC ist nicht verboten, sei wenig hilfreich: „Von den rund 180 Rechtsrockgruppen ist alleine die Band ‚Landser‘ verboten“, sagt Langebach. Und: „Andere Bundesländer versuchen offensiv die Etablierung einer subkulturellen rechtsextremen Szene durch Rechtsrock einzudämmen“.

Am 25. Dezember will KC ihre Tournee beenden: Im Umland von Hannover.

Hinweis: ANDREAS SPEIT arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland