Kommentar Taz-Prozess in Bremen: Worum es der taz geht

Wir klagen ungern gegen den Bremer Justizsenator Martin Günthner. Aber er hatte seine Gerichtspräsidenten nicht im Griff und nun ist er als Dienstherr mitgefangen.

Eigentlich ist er ein netter Mensch, der Bremer Justizsenator Martin Günthner. Bis vor wenigen Jahren, als Juso-Vorsitzender in Bremerhaven, leistete sich hin und wieder eine freche Zunge. Eben ein Kommunikationsfachmann, 35 Jahre jung.

Um es direkt zu sagen: Wir klagen ungern gegen ihn. Aber er hatte seine Gerichtspräsidenten nicht im Griff und nun ist er als Dienstherr mitgefangen. Die Bremer Gerichtspräsidenten wollten gegen ihren Senator protestieren, der ihnen zu wenig Personal gibt, und nun muss ausgerechnet der den Kopf hinhalten, weil sie es an der grundgesetzlich gebotenen Gleichbehandlung der Presse haben mangeln lassen.

Nun könnte der Justizsenator das tun, was die Gerichtspräsidenten verweigerten, nämlich einfach mitteilen: Sorry, war ein Fehler, wenn die Gerichtspräsidenten noch mal gegen mich protestieren, müssen sie das auf einer großen öffentlichen Pressekonferenz tun, und die Gerichtspräsidenten anweisen, in Zukunft das Grundgesetz zu beachten. Wir, die Kläger, wären damit klaglos gestellt.

Will er sich als Justizsenator hinter seine Gerichtspräsidenten stellen, wie sich das für einen ordentlichen Dienstherr gehört, dann muss er es auf die Klage ankommen lassen. "Seine" Verwaltungsrichter müssen dann entscheiden, ob das, was sie für den Innensenator als Recht gesprochen haben, auch für ihre Dienstvorgesetzten gilt.

Viel Vergnügen!

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.