KOMMENTAR: KAI VON APPEN ÜBER PRÜGELPOLIZISTEN
: Ungleich vor dem Gesetz

Polizeidelikte müssen von einem richtigen Polizeibeauftragten untersucht werden

Es ist kein Einzelfall: Da verschwindet eine gesunde festgenommene Person mit vier Polizisten in einem Verhörraum und kommt mit einem gebrochenen Nasenbein wieder raus. Und jeder der vier Beamten beteuert hoch und heilig, dass er es nicht war, der der Person die Verletzung zugefügt hat. Und dass er nichts bemerkt habe, wie jemand anderes das getan hat. Das Verfahren gegen alle Polizisten wird eingestellt, da kein Täter ermittelt werden konnte.

Diese alte bewährte Hamburger Praxis findet nun wohl auch in Hannover Anwendung. Trotz gravierender Verletzungen und der Angaben des Opfers stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Polizisten ein. Vorfall unklar!

Und wohl nicht ohne Hintergedanken, denn der Beamte ist ja sonst als Hilfspolizist für die Ankläger tätig. Dabei scheint es den Anklägern egal zu sein – zumindest macht es sie nicht stutzig –, dass nach der Polizeiversion ein einziger Student sich mit einer Gruppe von fünf Leuten angelegt haben soll. Das ist weltfremd. Aber damit nicht genug. Dass der Kontrahent Polizist in Freizeit auch noch mit zur Wache fährt, ist außerordentlich dubios und fragwürdig.

Daher ist die Forderung der Grünen und Linken nach einer unabhängigen Beschwerdestelle für Polizeidelikte mehr als berechtigt. Konsequenter wäre jedoch ein Polizeibeauftragter, der professionell und unabhängig die Taten von Prügelpolizisten unter die Lupe nimmt.