Hamburger Graffiti-Prozess: Sprayer muss nicht in Haft

BERUFUNG „Oz“ bleibt frei und muss wegen zehn Sachbeschädigungen eine Geldstrafe zahlen

Der bekannte Hamburger Sprayer Walter Fischer alias „Oz“ muss nicht ins Gefängnis. Das Hamburger Landgericht verurteilte den 61-jährigen Streetart-Künstler am Freitag zu 250 Tagessätzen à sechs Euro Geldstrafe. „Wir sind davon überzeugt, dass Sie die zehn Sachbeschädigungen begangen haben“, sagte Richter Cornelius Neree. Dennoch blieb die Kammer deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 18 Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatte.

Auch im Berufungsprozess war wieder die zentrale Frage zu klären, ob die „Oz“-Zeichen, Smilys und Kringel auf Verteilerkästen und Hauswänden unter die Kunstfreiheit fallen. „Die Rechtsauffassung, Graffiti im öffentlichen Raum grundsätzlich der Kunstfreiheit zu entziehen, ist überholt“, sagte Neree. Dennoch gebe es „keinen Freibrief, unter Rechtfertigung der Kunstfreiheit Tags überall anzubringen“. Es gebe auch andere Möglichkeiten, „ohne Eigentum zu beschädigen“. Das Gericht sah bei „Oz“ – der schon acht Jahre seines Lebens wegen Graffitis im Knast verbracht hat – von Haft ab, weil die Sachbeschädigungen „von geringem Umfang“ seien und bei ihm die „Hemmschwelle, sich dadurch zu verwirklichen“ versage. „Warnfunktionen wie Gefängnisstrafen halten ihn nicht zurück“, sagte Neree.

Die Verteidiger Martin Kowalske und Andreas Beuth des Spayers waren von dem „sensationellen Urteil“ überrascht. „Endlich mal ein sachgerechtes Urteil mit angemessenen Maß“, sagt Beuth, der davon ausgeht, dass die Anklagebehörde Revision einlegt. KVA