Grenzen geöffnet

LÄNDER-KOOPERATION Niedersachsen und Bremen erweitern den Aufenthaltsbereich für AsylbewerberInnen

Eine solche Armada schwarz verdunkelter Limousinen sehen BremerInnen nur selten vor ihrem Rathaus: Am Dienstag waren die schwarz-gelben Niedersächsischen LandesministerInnen aus Hannover zur gemeinsamen Kabinettssitzung mit den rot-grünen Bremer KollegInnen angereist.

Vor allem die Wirtschaftsentwicklung an der Küste bekam große Aufmerksamkeit. „Eintreten“ wollen beide Länder im Bund für einen besseren Schutz vor Bahnlärm. „Gebeten“ wird Berlin um eine Erweiterung der Förderung der Offshore-Windenergie durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, insbesondere für die Hafeninfrastruktur und Spezial-Schiffe. Richtig beschlossen hingegen wurde die Erweiterung des Aufenthaltsbereichs von AsylbewerberInnen.

Ihnen wird damit erlaubt, sich über die Landesgrenze hinweg sowohl in Niedersachsen als auch in Bremen zu bewegen. AsylbewerberInnen sind in Deutschland an die sogenannte Residenzpflicht gebunden. Sie durften sich ursprünglich nur im Bereich ihrer Kommune aufhalten. Wie andere Länder Norddeutschlands hatte Niedersachsen im Januar beschlossen, ihren Aufenthaltsbereich auf das ganze Bundesland auszuweiten.

Sigmar Walbrecht, vom Flüchtlingsrat in Niedersachsen, begrüßte nun die erneute Erweiterung: „Trotz aller Kritik, die wir sonst an der Landesregierung haben, ist das ein erfreulicher Aspekt.“ Allerdings gelte das Abkommen nicht für Menschen mit einer Duldung – diese dürfen sich weiterhin nur in ihrem Land bewegen. Auch könnten die Ausländerbehörden den Aufenthaltsbereich von Flüchtlingen weiterhin einschränken, durch Vermerke in ihren Papieren. „Das kommt nicht selten vor“, sagt Walbrecht.

Eine Erweiterung über die Landesgrenze hinweg hatten Berlin und Brandenburg bereits im Juli 2010 beschlossen. An dem entsprechenden Abkommen zwischen Bremen und Niedersachsen wollte sich Hamburg nicht beteiligen. JPB