„Trauermarsch“ wieder erlaubt

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen „Trauermarsches“ am Wochenende in Lübeck aufgehoben. Wie gestern mitgeteilt wurde, erhielten die Anmelder zugleich elf Auflagen „in Bezug auf die Art und Weise des Auftretens, der Verwendung von Kundgebungsmitteln und Ähnlichem“. Die Stadt hatte eine geplante Demonstration rechter Gruppen, die an die Bombardierung Lübecks im März 1942 erinnern soll, unter Hinweis auf eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insgesamt verboten. Dem folgte das Gericht nun nicht.  (taz)