Komplizen sorgen für Aufklärung

TODESSCHUSS Staatsanwaltschaft erhebt nun doch Anklage gegen einen Rentner aus Sittensen. Er hatte einen jugendlichen Räuber auf der Flucht erschossen

„Es sieht nicht mehr so aus, als habe er in Notwehr geschossen“

BURKHARD VONNAHME, STAATSANWALT

Die Hartnäckigkeit der Familie zeigt Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Stade hat nun doch Anklage gegen den 78-Jährigen Bestattungsunternehmer Ernst B. aus Sittensen wegen Totschlags erhoben. Der passionierte Jäger hatte in der Nacht zum 14. Dezember 2010 den flüchtenden Labinot S., 16 Jahre alt, in den Rücken geschossen. Zusammen mit vier weiteren Komplizen hatte S. den vermögenden Rentner ausrauben wollen. Ob es zum Prozess kommt, muss nun das Landgericht Stade entscheiden.

„Es sieht jetzt nicht mehr danach aus, als habe er in Notwehr geschossen“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, Burkhard Vonnahme. Dabei hatte sich die Anklagebehörde von Anfang an mit dem Fall schwergetan und Ernst B. immer wieder Notwehr zugebilligt. Nach dem Prozess gegen die vier Räuber – der mit Haftstrafen endete – stellte sie das Ermittlungsverfahren ein.

Die Familie des Getöteten ging in die Beschwerde, die Polizei nahm neue Ermittlungen auf und wertete Tatortspuren neu aus, nachdem sie die Komplizen verhört hatte. „Daraufhin hat sich die Waage zum Nachteil des 78-Jährigen geneigt“, so Vonnahme. Vor Gericht hatte B. von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Unstrittig ist, dass die fünf Männer dem Rentner im Garten seiner Villa aufgelauert hatten. Sie bedrohten ihn mit einer Softair-Pistole, um an einen im Safe deponierten hohen Geldbetrag zu gelangen. Als die Alarmanlage losging, bekamen die ansonsten unbewaffneten Täter offenbar Panik und flüchteten über die Gartenterrasse. Ernst B. holte aus einer Kommode eine Waffe und schoss Labinot S. in den Rücken. Der 16-Jährige verblutete auf der Veranda. KVA