Niedersachsen schert aus Anti-Glücksspiel-Front aus

GELDQUELLE Regierung will Live-Wetten erlauben – aber nur so lange, bis der Länder-Staatsvertrag gilt

CDU und FDP in Niedersachsen wollen im Zuge der Neuordnung des Glücksspiels zumindest übergangsweise die umstrittenen Live-Wetten auf Sportveranstaltungen ermöglichen.

Die Regierungsfraktionen wollen in der kommenden Woche ein so genanntes Vorschaltgesetz in den Landtag einbringen. Es soll den Glücksspielmarkt in Niedersachsen regeln, bis der neue Staatsvertrag am 1. Juli in Kraft tritt, wenn ihn mindestens 13 Länderparlamente billigen. Im Staatsvertrag werden die Live-Wetten untersagt. Auch die dort verankerte Begrenzung auf 20 Lizenzen für Sportwetten-Anbieter ist im Gesetz von CDU und FDP nicht explizit genannt.

Die Opposition lehnt das Gesetz deshalb ab. Das Ziel der Bekämpfung von Spielsucht-Gefahren werde unterlaufen, sagte Enno Hagenah (Grüne). Statt, wie auch vom Deutschen Sportbund gefordert, Live-Sportwetten zu verbieten, würden niedersächsische Sonderregeln alle derartigen Bemühungen relativieren. „Das Gesetz ebnet der Glücksspielindustrie den Weg und ist ein Affront gegenüber den anderen Bundesländern“, sagte Wolfgang Jüttner (SPD).

„Mit der geplanten Änderung des Glücksspielgesetzes sollen die Einnahmen für Sport- und Wohlfahrtsverbände in Niedersachsen gesichert werden“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr. „Es ist in der Tat richtig, dass unser Gesetz über den Staatsvertrag hinaus geht“, sagte Dirk Töpfer (CDU). Sollte der Staatsvertrag jedoch scheitern, sei Niedersachsen ohne das Gesetz nicht vorbereitet und müsste finanzielle Wettbewerbsnachteile gegenüber anderer „möglicherweise noch liberalerer“ Regelungen der anderen Länder befürchten.  (dpa)