Wackeliges Konstrukt

BESCHÄFTIGUNG SPD: Niedersachsens CDU-Kultusminister haben Rechtslage beim Einsatz von Honorarkräften an Ganztagsschulen jahrelang ignoriert

Billigend haben Niedersachsens CDU-Kultusminister nach Auffassung der SPD-Bildungspolitikerin Frauke Heiligenstadt über Jahre Rechtsverstöße beim Einsatz von Honorarkräften an Ganztagsschulen in Kauf genommen. Hinweise, dass das Engagement von pädagogischen Mitarbeitern als Selbstständige illegal sei, wurden stets ignoriert – das ist Heiligenstadts Fazit nach der Auswertung von Akten des Ministeriums.

Seit über einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Sozialversicherungsbetrugs in rund 10.000 Fällen. Im großen Stil eingeführt hat der damalige Kultusminister Bernd Busemann (CDU) die Honorarkräfte 2004: Seither bekommen die Schulen ein Personalbudget, aus dem sie ihr Ganztagsangebot finanzieren – für die Honorarkräfte gibt es mitunter acht Euro pro Stunde. Auch Busemanns Nachfolgerin Elisabeth Heister-Neumann hat dieses „ausbeuterische Billigkonstrukt“, wie Heiligenstadt es nennt, fortgeführt. Die Zahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen hat sich seitdem auf 1.500 verzehnfacht.

Vermerke über rechtliche Bedenken von der Oberfinanzdirektion, Mitarbeitern der Schulbehörde oder den Personalvertretungen finden sich laut Heiligenstadt in Akten aus den verschiedensten Jahren. Auch die Deutsche Rentenversicherung warnte schon 2007: die Honorarverträge seien illegal.

Zeitweise ausgesetzt hat sie schließlich der derzeitige Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) – kurz nach Beginn der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Seit Jahresanfang aber dürfen die Schulen wieder einstellen: Althusmann führt ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten an, das Honorarverträge nach bestimmten Vorgaben für zulässig erklärt. Zugleich hat er seine Landesschulbehörde aufgestockt und lässt alle Verträge der Schulen prüfen und anpassen. Stattdessen, fordern derweil die Landtagsgrünen, sollte Althusmann die Ganztagsschulen so ausstatten, dass sie gut arbeiten können – ohne rechtlich fragwürdige Honorarkräfte.  THA