Elbphilharmonie-Kostenstreit: Ein bisschen geschwindelt

Stadt Hamburg wollte Akten zurückdatieren lassen. Vielleicht, um zu vertuschen, dass eine 107-Millionen-Nachzahlung nicht lückenlos geprüft war.

Wird wohl ewig ein Streitthema bleiben: die Elbphilharmonie. Bild: dpa

Der Kostenstreit um Hamburgs Elbphilharmonie spitzt sich zu. Auslöser ist die Vernehmung des Ingenieurs Birger Bannier vom Hamburger Architekturbüro Höhler, das dem Generalplaner Herzog & de Meuron zuarbeitet.

Bannier hat am Donnerstagabend im Untersuchungsausschuss gesagt, dass die Elbphilharmonie-Realisierungsgesellschaft (Rege) im Frühjahr 2009 plötzlich massenhaft Akten von ihm wollte. Genauer: ein Konvolut, das belegte, dass die Stadt dem Baukonzern Hochtief zu Recht weitere 107 Millionen Euro gezahlt habe. Festgezurrt hatte man dies im inzwischen berüchtigten „Nachtrag 4“ vom November 2008, der bislang wichtigsten Etappe der Elbphilharmonie-Kostenspirale.

Bannier und seine Kollegen taten, wie ihnen geheißen: Acht Wochen lang stellten sie 60 Ordner zusammen, in denen die Geldforderungen auf ihre Plausibilität geprüft – und für richtig befunden wurden. „Wir haben uns gewundert, dass die Stadt diese Unterlagen in dieser Tiefe wollte, denn geprüft hatten wir ja schon vorher“, sagt Bannier der taz am Freitag. „Die Antwort lautete, man brauche die eben.“

Wofür man sie brauchte, wusste die Rege sehr genau: Hamburgs – damals oppositionelle – SPD hatte kurz nach dem „Nachtrag 4“ gefordert, dass alle Akten zur Kostensteigerung veröffentlicht würden. Daraufhin brach bei der Rege Hektik aus, denn ein lückenloser Beweis für die Schlüssigkeit der Nachforderungen existierte wohl nicht. Und das, obwohl der Senat der Bürgerschaft gegenüber noch 2008 in seiner Drucksache behauptet hatte, die Prüfungen der Bau KG hätten gezeigt, „dass ein Gesamtpreis von 107 Millionen Euro konkret mit berechtigten Forderungen belegbar“ sei.

Angesichts der Tatsache, dass die Stadt diese Belege im Nachhinein habe zusammenstellen lassen, frage er sich, „ob diese Information der Bürgerschaft korrekt war“, sagt der Ausschussvorsitzende Ole Thorben Buschhüter (SPD). In der Tat habe die Rege gefordert, „dass wir die Akten auf November 2008 zurückdatieren“, sagt Bannier. „Das wollten wir nicht. Deshalb haben wir sie gar nicht datiert.“ Aber es gibt den Eingangsstempel der Rege. Und der zeigt den 28. 4. 2009 an. Da waren die Zahlungen längst beschlossen. Die Frage sei, ob der Senat gewusst habe, was die Rege tat, sagt Buschhüter. Fakt ist: Ex-Rege-Chef Hartmut Wegener kann die Rückdatierung nicht gefordert haben. Er wurde im Sommer 2008 geschasst. Sein Nachfolger ist sein Ex-Untergebener Heribert Leutner.

Doch unabhängig von der Datierungsfrage habe der baubegleitende Rechtsanwalt Dietmar Lampe konträre Einschätzungen zu den Nachforderungen geliefert, sagt Buschhüter. Vor „Nachtrag 4“ hatte Lampe sie für überzogen erklärt. Danach für plausibel. Das findet Buschhüter „merkwürdig“. Lampe indes will von einem Gefälligkeitsgutachten nichts wissen. Es handele sich um zwei nicht vergleichbare Papiere, sagte er der taz. „Das erste Schreiben war eine Stellungsnahme an Hochtief-Tochter Adamanta. Darin habe ich die Forderungen – im Interesse der Stadt, die ich ja vertrete – für unberechtigt erklärt“, sagt er. Das zweite Schreiben sei ein internes. „Darin habe ich aufgedröselt, wie weit sich die Position der Stadt halten lässt.“

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