Das Baggern beginnt

ELBVERTIEFUNG Gericht erlaubt erste Baumaßnahmen. Entscheidung über Baustopp erst im November

Im Gerichtsstreit über die geplante Elbvertiefung haben Umweltschützer gelassen auf das Scheitern eines Antrags reagiert, mit dem sie erste Bauarbeiten verhindern wollten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Naturschutzbund (Nabu) hatten beantragt, den Start von drei vorbereitenden Maßnahmen zu verbieten. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte dies ab. „Das ist zwar bedauerlich, aber nicht besonders schlimm“, sagte der Hamburger Nabu-Vorsitzende Alexander Porschke am Dienstag. „Die Entscheidung über das Eilverfahren oder die Hauptsache selbst ist davon nämlich völlig unabhängig.“

Die Richter wollen bis zum 8. November über einen vorläufigen Baustopp für die Arbeiten zur Elbvertiefung zwischen Hamburg und Cuxhaven entscheiden. Die Behörden hatten von sich aus zugesagt, den Planfeststellungsbeschluss bis zu diesem Termin nicht umzusetzen – mit Ausnahme der drei vorbereitenden Maßnahmen. Dabei handelt es sich um Arbeiten zur Ufersicherung am Altenbrucher Bogen und die Errichtung einer Spundwand am Köhlbrandufer. Außerdem sollen im Elbgrund Munition und Wrackteile beseitigt werden.

Beim Bundesverwaltungsgericht waren bis zum Auslaufen der Klagefrist im Juli ein Eilantrag und 13 Klagen eingegangen. Die Kläger sind bunt gemischt: Neben den Umweltverbänden haben unter anderem auch die Städte Cuxhaven und Otterndorf, Deichverbände, Fischer sowie Privatpersonen Einwände vorlegt. Die Kritiker befürchten, dass mit der Ausbaggerung ein kritischer Punkt für den Fluss überschritten werden könnte, so dass sich dessen Ökologie schlagartig verändere. Außerdem stünden die Kosten des mehr als 500 Millionen Euro teuren Projekts in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen.

Mit der Ausbaggerung soll der Hamburger Hafen für Containerschiffe mit einem Tiefgang von 14,50 Metern tideabhängig erreichbar sein. (dpa/taz)