WIEDERHOLUNGSKOSTEN
: Kommunalwahl vor Gericht

16.000 Euro Schadenersatz fordert die niedersächsische Gemeinde Wietze (Kreis Celle) von einer ehemaligen Altenheim-Leiterin, die wegen Wahlfälschung verurteilt wurde. Seit gestern verhandelt das Landgericht Lüneburg darüber, wer die Kosten für eine Wiederholung der Kommunalwahl des Jahres 2006 zu tragen hat. Damals soll die 69-Jährige mit Stimmzetteln von Heimbewohnern das Ergebnis zugunsten ihres Ehemanns und ihres Sohns manipuliert haben. Das Landgericht verurteilte sie vor zwei Jahren zu einer Geldstrafe von 36.000 Euro.  (dpa)