Kein Rassismus in der Schule

DISKRIMINIERUNG Teilerfolg für aserbaidschanische Lehrerin, die sich wegen Herkunft schlecht benotet sieht

29 Prozent der Befragten geben an, in der Schulzeit diskriminiert worden zu sein

Eine Lehrerin aus Aserbaidschan, die sich bei ihrer Lehramtsprüfung diskriminiert fühlte, hat mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt. Die Hausarbeit ihres Abschlussexamens, bei dem sie mit der Note „mangelhaft“ durchfiel, müsse erneut beurteilt werden, weil die Prüferin bestimmte Ausführungen unberücksichtigt ließ, entschied das Gericht am Donnerstag in Hannover. Anhaltspunkte für eine Diskriminierung wegen der Herkunft gebe es aber nicht.

Ihre Beschwerde gegen strukturell rassistische Bedingungen bei der Ausbildung hätte die 45-Jährige, die bereits in ihrer Heimat als Lehrerin gearbeitet hatte, vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses vorbringen müssen, urteilte das Gericht.

Wie der Niedersächsische Flüchtlingsrat erklärte, seien ihm andere Klagen von Lehrern mit nichtdeutscher Herkunft bekannt, die sich in der Schule und Ausbildung diskriminiert fühlten. Das Gericht und das Kultusministerium erklärten, es gebe gelegentliche Klagen gegen das Abschneiden bei Examen.

Die Erfahrung der Diskriminierung habe für Lehrkräfte mit Migrationshintergrund entscheidende Bedeutung, sagte Erziehungswissenschaftlerin Lisanne Ackermann von der Universität Hildesheim. In einer Studie gaben 29 Prozent der Befragten an, in der eigenen Schulzeit diskriminiert worden zu sein, 13 Prozent im Studium, 23 Prozent während des Referendariats und 22,5 Prozent während ihrer schulischen Arbeit.  (dpa)