häftlings-verschuldung
: Technokratische Debatte

Die Kalkulation macht Sinn: 80 Euro, so rechnet die Bremer Straffälligenbetreuung vor, kostet es die Kommune, jemanden einzusperren, der seine Bußgelder nicht bezahlen kann. Würde mit den Betroffenen rechtzeitig ein Entschuldungskonzept erarbeitet, so ihr Argument, dann bedürfte es gar nicht der „Ersatzhaft“. Stattdessen könnte die Kommune ihre Bußgelder – nach und nach – einkassieren, statt Geld für den Knast auszugeben.

Kommentar von Christian Jakob

So weit, so technokratisch. Denn auch wenn sich die Höhe von Bußgeldern ab einer bestimmten Schwere der Tat am Einkommen bemisst – letztlich kommt seit jeher besser davon, wem, bildlich gesprochen, das Wasser nicht bis zum Hals steht.

Immer mehr Arme wandern für Vergehen hinter Gittern, für die Freiheitsentzug, mangels Schuldschwere, gar nicht vorgesehen ist. Allein unter dem Gesichtspunkt der rechtlichen Gleichbehandlung sollte das Misstand genug sein, um tätig zu werden. Und so ist der Straffälligenbetreuung nur beizupflichten, wenn sie mehr Mittel für ihre Beratungsstellen fordert. Doch kann es nicht darum gehen, dem Land so ein paar Euro zu ersparen. Es ist aus grundsätzlichen Erwägungen nicht hinzunehmen, dass Arme mit ihrer Freiheit bezahlen, wofür andere in den Geldbeutel greifen.