„Hohes Maß an Unsicherheit“

VORTRAG Ein Arbeitsrechtler spricht über die Missstände beim Datenschutz am Arbeitsplatz

■ hat sich als Jura-Professor vor allem im Arbeitsrecht einen Namen gemacht.

taz: Gibt es das überhaupt, ein eigenes Recht des Arbeitnehmers auf Datenschutz?

Wolfgang Däubler: Der Arbeitnehmer hat genauso wie jeder Bürger ein Recht auf Datenschutz. Es gibt dazu auch eine Reihe von Rechtsgrundsätzen und Einzelvorschriften in unterschiedlichen Gesetzen, aber relativ wenig Rechtssprechung. Insgesamt haben wir auf diesem Gebiet einen außerordentlich unübersichtlichen Flickenteppich. Das schafft ein hohes Maß an Unsicherheit. Die Transparenz wäre deutlich größer, wenn es ein eigenes Gesetz dazu gäbe.

Würden die Arbeitnehmerrechte dann seltener verletzt?

Ein klares Recht, was auch wirklich Arbeitnehmer schützt, wäre sicherlich ein Beitrag dazu.

Haben eklatante Verstöße zugenommen – oder wird intensiver darüber berichtet?

Das ist schwer zu sagen. Es gab schon in den 70er Jahren eine breit angelegte empirische Untersuchung zum Umgang mit medizinischen Daten. Diese durften damals wie heute nicht in Personalakten auftauchen. Dennoch standen sie bei 40 Prozent aller Unternehmen in den Akten drin. Nach einer kurzfristigen Aufregung ist das aber wieder in Vergessenheit geraten. Aber man kann vermuten, dass in den letzten fünf bis zehn Jahren die Überwachung der Arbeitnehmer zugenommen hat, weil die Firmen immer sparsamer mit Personal wirtschaften.

Arbeitnehmer haben es aber besonders schwer, sich gegen solche Verstöße zu Wehr zu setzen.

Gut die Hälfte der Arbeitnehmer wird durch einen Betriebsrat vertreten. Diesem fällt es weniger schwer, sich gegen Datenschutzverstöße zu wehren. Aber in einem bestehenden Arbeitsverhältnis klagt fast niemand seine eigenen Datenschutzrechte ein.

Wenn doch, wird einem oft entgegen gehalten: Man habe was zu verbergen.

Es geht hier um ein Grundrecht. Der, der meine Daten haben will, muss sich rechtfertigen – nicht umgekehrt. Int.: mnz

9.30 Uhr, Arbeitnehmerkammer