Klagen erfolglos

SCHULE Neues Aufnahmeverfahren für die Fünften Klassen scheint juristisch wasserdicht zu sein

Die Bremer Bildungsbehörde ist geradezu erleichtert: Während in den vergangenen Jahren reihenweise Eltern vor Gericht erfolgreich gegen die Ablehnung ihres Kindes an der Schule ihrer Wahl klagen konnten, scheint das neue Verfahren beim Übergang von der vierten in die fünften Klasse nun juristisch einwandfrei. Rund 20 Anträge auf „Einstweilige Anordnungen“ hat es gegeben, teilte die Sprecherin der Schulbehörde mit, nur in zwei Fällen hat das Verwaltungsgericht den Klägern Recht gegeben.

Besonders viele SchülerInnen wären gern an die Gesamtschule Mitte gegangen. Ein ablehnender Beschluss der 1. Kammer des Verwaltungsgericht unter der Richterin Anette Ohrmann, die im vergangenen Jahr reihenweise Schulen zur Aufnahme zusätzlicher Kinder verdonnert hatte, liegt der taz vor. Das Gericht erkennt das „raumintensive Konzept“ der der Gesamtschule an – selbst wenn ein einzelner Raum frei wäre, müsste der nicht für eine zusätzliche sechste Klasse genutzt werden.

Auch dass in einer Integrationsklasse nicht alle fünf Plätze, die für „Inklusions-Kinder“ vorgesehen sind, besetzt sind, ist kein Argument: Die Schule darf einen Inklusions-Platz frei halten für Familien, die nach Bremen ziehen oder für Erziehungsberechtigte, „die erst später die inklusive Beschulung wünschen“. Wenn vier von den fünf vorgesehenen Inklusions-Plätzen frei wären, dann, so das Gericht, könnte die Sache anders beurteilt werden.

In einem anderen Verfahren, in dem es um die Oberschule Ronzelenstraße ging, ist das Gericht bei allen acht Härtefall-Entscheidungen zu dem Schluss gekommen: Schule und Behörde haben korrekt gehandelt. 2009 waren gerade Härtefall-Entscheidungen vor Gericht als willkürlich und nicht nachvollziehbar bewertet worden. kawe