Kommentar: KLAUS WOLSCHNER zu einer CDU-Initiative
: Prügel für das Gericht?

Die CDU hat völlig Recht. Es ist kaum zu ertragen, dass der „Fallmanager“ von Kevin straffrei arbeiten gehen kann, während der Amtsvormund, der strukturell von der Behörde überlastet war und sich beim besten Willen nicht um seine 250 Mündel kümmern konnte, sich vor Gericht verantworten musste. Und der eigentlich verantwortliche Sozialarbeiter, der Akten gefälscht hat, um den inzwischen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilten Ziehvater des kleinen Kevin zu schützen, geht straffrei aus. Wenn jeder Angeklagte sich mit dem Hinweis aus der Affäre ziehen könnte, das Verfahren rege ihn zu sehr auf, hätten wir leere Gerichtssäle.

Aber: Für die Verhandlungsunfähigkeit gilt eine hohe Hürde, sagt das Gericht. Es gibt immer wieder Angeklagte, die nichts arbeitsfähig sind, aber durchaus vor Gericht erscheinen müssen. Der umgekehrte Fall ist äußerst selten. Dass die Expertengutachten, weil sie praktisch Krankenakten sind, nicht öffentlich werden, hat gute Gründe. Wir werden nie erfahren, was darin steht und müssen akzeptieren, dass das Gericht das erheblich fand.

Das gilt übrigens auch für eine, die CDU-Spitzenkandidatin werden will: Die Politik muss jeden Verdacht vermeiden, sie würde die Autonomie der Gerichte nicht respektieren.