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Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention fordert: "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob von öffentlichen oder privaten Einrichtungen […] getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
In Artikel 7 heißt es dann ganz konkret zum Thema der Staatsangehörigkeit: "Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat […] das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben [...]."
Auch das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit verlangt in Artikel 6: "Jeder Vertragsstaat erleichtert in seinem innerstaatlichen Recht Personen den Erwerb seiner Staatsangehörigkeit [...], die in seinem Hoheitsgebiet geboren sind und sich dort rechtmäßig und gewöhnlich aufhalten." (taz)
Der Historiker Christian Gerlach hat extrem gewalttätige Gesellschaften untersucht. Sein Ergebnis: Auch die Zivilbevölkerung kann Auslöser von Massengewalt sein.
