„Im Ernstfall gar nichts“

VORTRAG Zwei Spezialistinnen erklären, worauf es bei der Testamentsgestaltung ankommt

■ 55, ist Rechtsanwältin. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind unter anderem Erbrecht und Testamentsgestaltung.

taz: Frau Winkelmann, welche Probleme können bei der Testamentsgestaltung auftreten?

Gudrun Winkelmann: Wenn die Person, die vererbt, die rechtlichen Grundlagen nicht kennt, kommt es oft zu Schwierigkeiten bei der Verteilung. Wie sieht es beispielsweise mit den rechtlichen Grundlagen bei Patchwork-Familien oder langjährigen Lebenspartnern aus? Hier ist eine gute Beratung unerlässlich, sonst bekommt der langjährige Lebenspartner, der seine Frau bis zum Ende gepflegt hat, im Ernstfall gar nichts.

Und um diese gesetzlichen Richtlinien soll es im Vortrag gehen?

Das ist die eine Seite. Ich werde anhand einzelner Fälle die rechtlichen Grundlagen und Lösungsmöglichkeiten vorstellen – und meine Vortragspartnerin Frau Macheleit betrachtet die psychologische Sichtweise.

Worum geht es dabei?

Um Konflikte in Erbschaftsangelegenheiten. Innerhalb eines Erbstreites geht es oft nicht nur darum, wer wie viel bekommt, sondern um die Anerkennung des Nachlassers im Allgemeinen. Es besteht die Gefahr, das Konflikte, die zu Lebzeiten nicht gelöst wurden, durch das Erbe in die nächste Generation weitergegeben werden. Es soll geklärt werden, welche Auswirkungen dies für die Hinterbliebenen haben kann.

Welchen Rat können Sie geben?

In komplizierten Fällen sollte man sich immer professionell beraten lassen und das Testament notariell beglaubigen lassen.  Interview: HMM

Vortrag: 19.30 Uhr, Trauerraum, Brunnenstr 15/16