BUND klagt weiter gegen Weservertiefung

UMWELT Nach einem Ortstermin des Bundesverwaltungsgerichts bleibt der BUND bei seiner Klage gegen die Weservertiefung. Auch die Richter sehen in drohender Versalzung ein Problem

„Die vom BUND eingereichte Klage gegen die Weservertiefung begründet sich mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen für Lebensräume, Tiere und Pflanzen der Wesermündung“

Martin Rode, BUND-Landesgeschäftsführer

Für das Bundesverwaltungsgericht spricht nach einem Ortstermin in Bremen und Bremerhaben grundsätzlich nichts gegen eine Vertiefung der Weser. Seit Dienstag hatten sich die Leipziger Richter an mehreren Stationen an der Weser selbst ein Bild gemacht. Per Schiff fuhren sie von Bremerhaven über Brake bis Vegesack. Wie Radio Bremen am Donnerstag berichtet, sehen die Richter allerdings das Problem, dass durch die Vertiefung zu viel Salzwasser in die Weser dringen könnte.

Eine große Runde aus Richtern, Klägern und Beklagten habe in Bremerhaven beraten, wie dies möglichst vermieden werden kann, die Wasser- und Schifffahrtsbehörde habe konkrete Vorschläge gemacht. So sollen an einigen Stellen Wälle errichtet werden, die verhindern, dass Salzwasser in die Gräben fließt. Dass ihre Tiere das zu salzige Wasser dann nicht mehr trinken könnten, genau dies befürchten einige Landwirte. Drei von ihnen hatten deshalb gegen die Weservertiefung geklagt, ebenso Umweltschützer, Unternehmen und eine Kommune. Die Kläger haben bis Ende Juni Zeit, um sich zu den neuen Vorschlägen zu äußern.

Der Umweltschutzverband BUND erklärt bereits am Donnerstag, seine Klage aufrecht erhalten zu wollen: „Die Klage begründet sich mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen für Lebensräume, Tiere und Pflanzen der Wesermündung“, so BUND-Landesgeschäftsführer Martin Rode, und: „sie zeigt auf, dass für die Vertiefung keine belastbare Begründung vorliegt.“ Die Erörterung habe sich auf rein formale Aspekte beschränkt. Hafensenator Matthias Günthner (SPD) hingegen bekräftigte die Notwendigkeit, die Weservertiefung möglichst zeitnah umzusetzen: „Dies ist für die Zukunft der Containerverkehre eine zentrale Maßnahme“, so Günthner.

Das Gericht hatte die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im vergangenen Herbst gebeten, mit den Arbeiten bis zu einer Entscheidung nicht zu beginnen. Deshalb verzichteten die Richter auf eine Eilentscheidung. Die Unter- und Außenweser soll ausgebaggert werden, um größeren Schiffen die Fahrt in die Häfen zu ermöglichen. (rb/dpa/taz)