Kritik an Rat-Rauswurf

SOZIALES SPD kritisiert den Rauswurf des Stiftungsrates der Hans-Wendt-Stiftung als „rechtlich fragwürdig“. Die Sozialsenatorin weist das zurück

„Wir haben die Rechtslage mit eigenem juristischen Sachverstand sowie mit externen Juristen geprüft“

Bernd Schneider, Sprecher des Sozialressort

Die SPD-Fraktion kritisiert die grüne Sozialsenatorin Anja Stahmann für den Rauswurf des Stiftungsrates der Hans-Wendt-Stiftung. Den hat die Senatorin am 21. Juni abberufen, nachdem der Rat dem seit 1993 amtierenden Vorstand Hardmuth Groß fristlos gekündigt hatte (taz berichtete).

Einen „massiven und rechtlich fragwürdigen Eingriff“, nennt Klaus Möhle, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, die Abberufung des Stiftungsrates. „Für mich ist nach wie vor unverständlich, wie hier mit dem Engagement von Menschen umgegangen wurde, die sich im Hans-Wendt-Stiftungsrat über Jahrzehnte ehrenamtlich für die Arbeit mit benachteiligten Jugendlichen stark gemacht haben“, so Möhle.

Er wirft der Senatorin vor, Institutionen nicht informiert zu haben, die satzungsgemäß für die Zusammensetzung des Rates zuständig seien. Möhle verlangt nun, das Vorgehen rechtlich zu prüfen.

„Wir haben die Rechtslage mit eigenem juristischen Sachverstand sowie mit externen Juristen im Vorfeld geprüft“, sagt hingegen Bernd Schneider, Sprecher der Sozialsenatorin. Man habe sich vergewissert, dass die Abberufung rechtens sei. Der Grund dafür habe in der Sorge um das Stiftungsvermögen gelegen. Der Stiftungsrat habe die Entlassung des Vorstands nicht erläutert. „Herr Möhle hat das in der Bürgerschaft bereits zum Thema gemacht. Wenn ihm etwas unverständlich ist, hat er nicht die richtigen Fragen gestellt. Wir machen ihm aber gern alles verständlich“, so Schneider.

Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), der für die Stiftungsaufsicht zuständig ist, sieht in der Abberufung keine rechtlichen Probleme. Senatorin Stahmann ist nun für die Berufung neuer Mitglieder zuständig.

Der Streit bei der Hans-Wendt-Stiftung entwickelte sich, seit der Stiftungsrat im April dem Geschäftsführer Hardmuth Groß gekündigt hatte. Weil die Stiftung wirtschaftlich angeschlagen ist, wollte der Stiftungsrat einen externen „Sanierer“ einberufen, für rund 150.000 Euro. Groß weigerte sich, den Beratervertrag zu unterzeichnen. Gegen seine Kündigung geht er nun vor dem Arbeitsgericht vor.

Seit 1919 bietet die Hans-Wendt-Stiftung heilpädagogische Betreuung an, stellt Integrationshelfer, betreibt Kindergärten, hat eine Wohngemeinschaft für ausländische Jugendliche und kümmert sich um Straffällige. Der Bremer Zigarren-Unternehmer Hermann Otto Wendt benannte sie nach seinem früh verstorbenen Sohn. JPB