Besser umziehen

HARTZ IV Die Behörden sollen in Zukunft vorab Umzugswünsche genehmigen

Die Wohnungssuche soll für BezieherInnen staatlicher Hilfeleistungen erleichtert werden. Dies teilte gestern die grüne Sozialsenatorin Anja Stahmann in der Stadtbürgerschaft mit.

In Zukunft solle die jeweils zuständige Behörde „auf Wunsch vorab über die Anerkennung der Umzugsgründe und der akzeptierten Kosten der Unterkunft entscheiden.“ Aus einem solchen schriftlichen Vorabbescheid, der VermieterInnen vorgelegt werden kann, solle hervorgehen, welche Wohnungsgröße die Behörde für angemessen erachtet, bis zu welcher Höhe sie die Mietkosten übernehmen wird, welche Heizkosten und anderen Nebenkosten akzeptiert werden, und dass sie die Umzugsgründe anerkennt. Damit werde „der Benachteiligung dieser Menschen auf dem Wohnungsmarkt entgegengewirkt“, sagte dazu die sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Susanne Wendland. „Die Betroffenen erhalten mehr Handlungsfreiheit bei der Auswahl der Wohnung. Sie werden von überflüssigen Behördengängen befreit“, so Wendland.

In der Vergangenheit sei es oft passiert, dass jemand eine Wohnung nicht mieten konnte, weil er oder sie erst auf die Erlaubnis der Behörde habe warten müssen. „Andernfalls kann es passieren, dass die Umzugskosten nicht erstattet werden, selbst wenn die neue Wohnung im Rahmen der Mietobergrenzen liegt.“ In vielen Fällen sei die Wohnung weg gewesen, wenn die Genehmigung der Behörde vorlag.  EIB