Beschwerde bei Lieferung

Kaufleute müssen mangelhafte Ware sofort beanstanden

Anders als „Otto Normalverbraucher“ müssen Kaufleute mangelhafte Ware sofort beanstanden. Diese Erfahrung musste ein Fensterbauer machen, der vom Amts- und Landgericht Coburg zur Zahlung von rund 2.000 Euro Kaufpreis für ein Aquarium verurteilt wurde. Der Mann hatte sich das Aquarium bei einer Glaserei für sein Büro anfertigen lassen. Bei der Anlieferung bestätigte er per Unterschrift, die „Ware mängelfrei und vollständig“ übernommen zu haben.

Erst fast drei Monate nach der Lieferung rügte er Mängel bei der Verklebung der Scheiben, die ihm nicht sofort aufgefallen seien. Doch die Rüge sei viel zu spät erfolgt, urteilten die Richter. Sowohl Verkäufer als Käufer seien Kaufleute. Damit sei von einem beiderseitigen Handelsgeschäft auszugehen. (Aktenzeichen: Landgericht Coburg 33 S 112/07)