Guter Rat ist gefragt

EXTERNE AUFSICHT Hoffen und Bangen: Welche Aufgaben und Befugnisse Hochschulräte haben sollen, steht ebenso zur Debatte wie die Zusammensetzung des neuen Gremiums

Es soll um weitblickende Strategie gehen, nicht ums Klein-Klein des Alltagsgeschäfts

VON LARS KLAASSEN

„Hochschulräte sind ein Haufen von Amateuren, die sich wichtig nehmen und die Hochschulen irritieren.“ Mit diesem Zitat eines Ministerialbeamten leiteten Britta Behm und Ulrich Müller vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) im vergangenen Jahr auf dem II. Forum Hochschulräte in Berlin die Ergebnisse ihrer Studie „Erfolgsfaktoren von Hochschulräten“ ein. Die Heinz-Nixdorf-Stiftung und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft haben in Kooperation mit dem CHE diese Plattform eingerichtet.

Die zitierte Äußerung zeigte auf, dass die junge Institution sich noch lange nicht allgemeiner Akzeptanz erfreut. In vielen Bundesländern wurde sie erst vor Kurzem eingeführt. Welche Aufgaben ein Hochschulrat haben soll, welche Befugnisse, welche Zusammensetzung: All das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt oder in Teilen auch noch gar nicht klar definiert.

Hochschulräte müssen als Gremium ihre Rolle im Gefüge der Hochschule definieren, die Balance zwischen externen und internen Mitgliedern austarieren und gleichzeitig ihre Kontroll-, Entscheidungs- und Beratungsaufgaben auf fundierter Grundlage wahrnehmen. Hinweise darauf, wie sie diese Aufgaben erfolgreich meistern können, lieferte die CHE-Studie.

Ein optimales Standardmodell lieferte sie allerdings nicht. Das allgemeingültige Ergebnis lautet stattdessen: Je nach Situation, Kultur und Geschichte einer Hochschule beziehungsweise des Bundeslandes empfehlen sich unterschiedliche Gestaltungsvarianten. Allgemein gültige Erfolgsfaktoren und Stolpersteine konnten die Wissenschaftler jedoch benennen.

Zu den zentralen Zielen der Hochschulräte zählt, Strategien zu entwickeln. Eine Strategie einzufordern – nicht eine bestimmte –, steht demnach am Anfang. Für Erfolg auf dem Weg dorthin ist eine gute Kooperation mit der Hochschulleitung Voraussetzung. Als Anwalt einer Gesamtstrategie für die Hochschule sollte der Hochschulrat laut CHE auch operative und inhaltliche Aspekte kritisch begleiten, sich über die Umsetzung berichten lassen: Werden die nötigen Schritte in angemessener Zeit umgesetzt, sind sie schlüssig, kohärent und konsequent?

Eckart Kottkamp, Vorsitzender des Rates der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), kann über praktische Erfahrungen bei der Strategieentwicklung berichten: „Die Zusammensetzung mit hochschulinterner und hochschulexterner Erfahrung erwies sich als besonders geeignet, die strategische Positionierung der Hochschule und die grundsätzliche Effizienz der vorgestellten Konzepte und Strukturen zu bewerten und ihre Gestaltung entsprechend zu beeinflussen.“

Doch der Hochschulrat sei im Regelfall nicht in der Lage, Details der Abläufe, Vorgänge oder Organisation der Hochschule zu bewerten: „Er muss daher darauf achten, dass der Struktur- und Entwicklungsplan sich mit grundsätzlichen Fragestellungen beschäftigt und nicht versucht, Details zu regeln.“

Damit spricht Kottkamp einen Punkt an, der rege debattiert wird: Ob Hochschulräte ausschließlich mit externen Mitgliedern besetzt werden, oder ob auch interne hinzugezogen werden sollten. Beide Modelle hätten in der Praxis unterschiedliche Vor- und Nachteile zutage gebracht, berichteten die Teilnehmer des Forums: Während etwa an einigen Hochschulen die positive Erfahrung gemacht worden ist, dass Hochschulvertreter im Rat hilfreiche Stimmungsbilder aus dem Betrieb vermitteln konnten, geben andere zu bedenken, dass Interne sich zwangsläufig in einem Rollenkonflikt befänden.

Ein weiteres Konfliktfeld tut sich bei der Kommunikation auf. Dem Ziel, möglichst viel Transparenz herzustellen, um Verständnis für die Arbeit und die Entscheidungen des Hochschulrates zu erzeugen, steht ein anderes Interesse gegenüber: Nur in Sitzungen, die nicht öffentlich sind, kann wirklich offen debattiert werden. Und damit stellen sich zwei weitere zentrale Fragen: Wer kontrolliert die Hochschulräte und bestimmt deren Zusammensetzung?

Die Auffassung, dass eine Wahl zum Hochschulrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit geltendes Recht verletzt, vertrat das Oberverwaltungsgericht Münster im Oktober 2010. Der Prozess um den Hochschulrat der Universität Münster mündete jedoch nicht in einem rechtskräftigen Urteil, da er von einem einfachen Studenten angestrengt worden ist. Damit war die Klage formal unzulässig. Lediglich Senatsmitglieder hätten klagen können.