IN ALLER KüRZE

Bundesweites Vorbild

Nach den Bürgerschaftswahlen in Bremen hat der renommierte Jugendforscher Klaus Hurrelmann gefordert, das Wahlrecht für 16-Jährige bundesweit einzuführen. „In einer Demokratie muss immer wieder kritisch hinterfragt werden, mit welchem Recht wir Teile der Bevölkerung von einer Wahl ausschließen“, sagte Hurrelmann. Die Entwicklung der Jugendlichen habe sich beschleunigt, man habe viel Verantwortung für seine Bildungslaufbahn, für das persönliche Leben, auch oft schon weitgehend für finanzielle Belange. „Das spricht dafür, das Wahlalter herunterzusetzen“, sagte der Wissenschaftler. Bei der Wahl am 22. Mai hatten erstmals die ab 16-Jährigen auf Landesebene mitentscheiden dürfen. Beim Wählen gehe es um „ein Menschenrecht“, so Hurrelmann. „Die soziale und moralische Reife zu besitzen, zu bewerten, was mit der eigenen Stimme passiert, ist sicher auch bei 16-Jährigen gegeben.“ Das gelte auch für Bundestagswahlen.

Neues Vormunschaftsrecht

Mit einem geänderten Vormundschaftsrecht sollen die Fälle von Kindesmissbrauch und -verwahrlosung künftig reduziert werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin der Gesetzesnovelle zu. Danach darf ein Vormund nur noch höchstens 50 Kinder betreuen. Derzeit sind es häufig mehr als 100 Kinder. Künftig soll der Vormund in der Regel einmal im Monat persönlichen Kontakt mit dem betreuten Kind oder Jugendlichen aufnehmen. Unzureichende persönliche Kontakte können zur Entlassung des Betreuers führen. Der Vormund hat die Pflicht, das Kind persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten.Einer der Auslöser für die Gesetzesnovelle war der Fall des zweijährigen Kevin in Bremen. Dessen Vormund musste mehr als 200 Kinder betreuen.

Absurdes Urteil

Als „absurdes Urteil“ hat Bremens grüne Bundestagsabgeordnete Mariluiese Beck das Urteil im Berufungsverfahren von Michail Chodorkowski kritisiert. Der inhaftierte Kremlkritiker und frühere Ölmanager soll 13 Jahre in Haft und erst 2016 freikommen. Die Reduzierung der Haftstrafe um ein Jahr sei „bloße Kosmetik“, so Beck, das Urteil belege den von Präsident Dmitri Medwedjew beklagten „Rechtsnihilismus“. Die „vielfältigen Verfahrensverstöße“ des erstinstanzlichen Gerichts, die nahe legten, dass das erste Urteil „unter massivem politischen Druck“ zu Stande gekommen sei, seien „schlicht ignoriert“ worden. Beck: „Der Ausgang dieses Prozesses ist ein verheerendes Signal nicht nur für die innere rechtsstaatliche Entwicklung Russlands, sondern auch für die dringend notwendige Modernisierung des Landes.“ taz/dpa