Was darf die Bundeswehr?

BERLIN taz ■ Bisher darf die Bundeswehr im Inland nur zur Verteidigung, gegen bewaffnete Aufstände, bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen sowie zur technischen Amtshilfe eingesetzt werden.

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will das Grundgesetz so ändern, dass die Armee außerdem bei einem „Angriff auf die Grundlagen des Gemeinwesens“ eingesetzt werden kann. Damit will er auch den Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs ermöglichen. Außerdem will er die Bundeswehr im Innern zum Schutz „ziviler Objekte“ wie Behörden einsetzen. Die SPD lehnt beide Grundgesetzänderungen ab, weil sie keine Militarisierung der Innenpolitik will.

Außerdem wirft die SPD Schäuble vor, dass er das Verfassungsgerichtsurteil vom Vorjahr unterlaufe. Dort wurde eine Verfassungsänderung ausgeschlossen, die den Abschuss entführter Passagiermaschinen zur Terrorbekämpfung regelt. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erneuerte gestern das Angebot der SPD, per Grundgesetzänderung den Abschuss von Terroristenflugzeugen ohne unschuldige Passagiere zu ermöglichen. Dies hält auch das Bundesverfassungsgericht für möglich. Schäuble geht das nicht weit genug. CHR