Sender darf NPD-Spot ausblenden

FRANKFURT/MAIN ap ■ Der Hessische Rundfunk muss nach einer gestern ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main einen Werbespot der NPD zur hessischen Landtagswahl nicht senden. „Das Gericht teilt damit die Einschätzung des hr, dass der Werbespot der NPD den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt“, teilte der Sender mit. Intendant Helmut Reitze äußerte sich zufrieden. Die Sender dürften auch bei der Wahlwerbung nicht gezwungen werden, „rassistisches oder menschenverachtendes Gedankengut verbreiten zu müssen“.