Wer schoss auf Siegfried Buback?

Seit einem Dreivierteljahr befassen sich die Ermittlungsbehörden mit einem Mord, der zu den Akten gelegt schien

Gegen den Innenminister, Vorgesetzten der Verfassungsschützer, ist Beugehaft nicht möglich

BERLIN taz/dpa ■ Der gestrige Beugehaft-Beschluss des BGH ist eine späte Folge der erregten RAF-Debatte im vergangenen Frühjahr. Eine Chronologie:

21. April 2007: Das frühere RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock erklärt in einem Interview, beim Attentat auf Siegfried Buback im Frühjahr 1977 sei nicht Christian Klar der Todesschütze gewesen. Zu der Gruppe, die Buback ermordete, habe auch Stefan Wisniewski gehört.

24. April 2007: Generalbundesanwältin Monika Harms leitet aufgrund dieser Äußerungen von Boock ein Ermittlungsverfahren gegen Wisniewski ein. Sie spricht von einem Anfangsverdacht gegen den im Fall Buback zuvor nicht beschuldigten RAF-Angehörigen. An der Mittäterschaft von Klar und Knut Folkerts ändere sich dadurch allerdings nichts, deshalb seien seinerzeit auch keine Fehlurteile ergangen.

12. Mai 2007: Folkerts äußert sich erstmals öffentlich zu der Debatte und bestreitet eine Beteiligung am Mord an Buback. Am Tag des Anschlags habe er morgens eine Bank ausgekundschaftet und anschließend das damalige RAF-Mitglied Silke Maier-Witt nach Amsterdam gebracht. Auch in den Tagen vor dem Anschlag sei er nicht in Karlsruhe gewesen.

15. August 2007: Nach langem Streit veröffentlicht die Bundesanwaltschaft die Urteile gegen Folkerts sowie gegen Klar und Brigitte Mohnhaupt. Die Behörde hatte die Herausgabe unter Verweis auf die Ermittlungen zunächst abgelehnt. Daraufhin hatten mehrere Medien, unter anderem die taz, eine Klage gegen die Bundesanwaltschaft vorbereitet.

14. Dezember 2007: Die Bundesanwaltschaft teilt mit, dass sie bereits Ende September beim Bundesgerichtshof Anträge auf Beugehaft gegen Klar, Mohnhaupt, Folkerts und Sonnenberg gestellt hat, um Aussagen zur Tatbeteiligung zu erzwingen. Zugleich bedauert die Behörde, dass der Verfassungsschutz seine Akten mit einem angeblichen Hinweis auf Wisniewski nicht herausgeben will. Gegen dessen Vorgesetzten, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), ist Beugehaft aber juristisch nicht möglich.

3. Januar 2008: Es wird bekannt, dass ein Ermittlungsrichter dem Antrag auf Beugehaft gegen Klar, Mohnhaupt und Folkerts stattgegeben hat.