Über ein Dutzend Klagen gegen Rauchverbot

Wirte fürchten Umsatzeinbußen, wenn Gäste fernbleiben, Raucher sehen ihre Persönlichkeitsrechte eingeschränkt

Bundesverfassungsgericht liegen vier Beschwerden von Gastwirten vor

BERLIN DPA ■ Gegen das mittlerweile in zwölf Bundesländern geltende Rauchverbot in Kneipen und Restaurants haben bislang vor allem Gastronomen geklagt. Sie fühlen sich von Umsatzeinbußen bedroht, weil die Gäste fernbleiben. Bei ihren Klagen berufen sie sich auf den Schutz des Eigentums und der Berufsfreiheit. Klagende Raucher sehen sich dagegen durch das Gesetz in ihren Persönlichkeitsrechten beschränkt. Bislang wurden nach einer dpa-Umfrage bei den Landesverfassungsgerichten mehr als ein Dutzend Klagen gegen die Nichtraucherschutzgesetze eingereicht.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im Januar erstmals einen Eilantrag eines Rauchers abgelehnt, der gegen das hessische Rauchverbot klagt. Dem Karlsruher Gericht liegen nach eigenen Angaben vier weitere Verfassungsbeschwerden von Gastwirten sowie des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) vor, der gegen die Rauchverbote in Baden-Württemberg, Hessen, Bayern und Thüringen klagt. In Bayern begründet ein Kläger seinen Antrag damit, ein Rauchverbot könnte auch weniger drastisch durchgesetzt werden. Auch ein Berliner zog vor Gericht.

Der hessische Staatsgerichtshof hat bereits eine Klage von zwölf Kneipenbesitzern abgelehnt, weil sie keine Nachteile belegen konnten, die ihnen durch das Gesetz entstehen. Die Gastwirte begründeten ihren Antrag mit der Einschränkung ihrer Berufsfreiheit. Das Rauchverbot lasse ihre Umsätze deutlich sinken. Zudem könnten sie in ihren kleinen Kneipen keine separaten Raucherräume einrichten, was nach dem Nichtraucherschutzgesetz möglich ist.

In Sachsen-Anhalt liegen vier Klagen von Diskotheken- und Gaststättenbetreibern vor. In Mecklenburg-Vorpommern haben ebenfalls zwei Gastwirte geklagt. Beim Sächsischen Verfassungsgericht sind zwei Klagen eingegangen. In Baden-Württemberg hat der Verfassungsgerichtshof nach Angaben eines Sprechers bislang zwei Anträge für eine Ausnahmegenehmigung und für eine Verschiebung des Gesetzes abgelehnt.

Aus Hamburg, Bremen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig- Holstein, dem Saarland und Niedersachsen sind bis jetzt keine Klagen bekannt.