Wisch und weg

SCHWEIZ Bundesverwaltungsgericht lässt Google-Street-View-Gesichter von Passanten nachpixeln

Die Berner Richter begründeten ihr Urteil vor allem mit dem Recht am eigenen Bild

Die Europazentrale von Google in Zürich boomt. Erst kürzlich sind neue Büroräume mit Platz für 300 neue Mitarbeiter angemietet worden. Doch auch das helvetische Paradies hat seine Grenzen, wenn es um den Datenschutz beim Google-Dienst Street View geht. Dem Zürcher Tagesanzeiger zufolge fällte das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht in Bern am Montag ein Urteil, wonach Google bei Street View den Schutz der Privatsphäre verbessern muss.

Es war der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Hans Peter Thür, der den Konzern vors Gericht gezerrt hatte. Schon 2009, kurz nach dem erstmaligen Erscheinen von Schweizer Straßenansichten bei Google Street View, legte Thür Vorschläge für eine Verstärkung des Datenschutzes vor, die aber alle von Google abgelehnt wurden. Thür reagierte darauf mit dem Gang nach Bern, die Richter folgten nun weitestgehend seinen Forderungen.

Wesentlicher Punkt der Auseinandersetzung zwischen Thür und Google ist die Verpixelung von Gesichtern und Autokennzeichen. Laut dem Datenschutzbeauftragten werden derzeit technisch bedingt nur rund 98 Prozent aller Gesichter automatisch unkenntlich gemacht. Thür fordert aber, dass die Anonymität für Personen im räumlichen Umfeld von Einrichtungen wie Frauenhäusern, Gefängnissen, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden und Krankenhäusern garantiert sein müsse. Google, so will es jetzt auch das Gericht, müsse neben dem Gesicht auch weitere Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung verwischen – notfalls auch in mühseliger Handarbeit.

Die Richter halten auch den Einblick in Höfe und Gärten für unzulässig, sofern diese nicht von der Straße aus einsehbar seien. Lediglich Thürs Forderung, die Aufnahmen von Privatstraßen dürften nur nach Einwilligung der Nutzungsberechtigten ins Netz gestellt werden, wollten sie nicht entsprechen.

Google hatte bei der gerichtlichen Anhörung Ende Februar die Forderungen des Datenschutzbeauftragten als unverhältnismäßig und politisch motiviert zurückgewiesen.

Die Berner Richter begründeten ihr Urteil vor allem mit dem Recht am eigenen Bild. Dieses wiege schwerer als wirtschaftliche Interessen. Prinzipiell dürfe niemand ohne seine Zustimmung abgebildet werden, so die Entscheidung. Das gelte auch für Bilder, auf denen Personen wie bei Street View nicht im Zentrum der Aufnahme stünden.

Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen, denn das Urteil der Berner Richter kann vor dem Bundesgericht in Lausanne angefochten werden. OP