"Pirate Bay"-Revisionsantrag abgelehnt: Knast für Piraten

Es bleibt bei Gefängnisstrafen zwischen 4 und 12 Monaten für die Ex-Betreiber der Bittorrent-Seite "The Pirate Bay". Die Piratenpartei erwartet nun gezielte Filesharer-Jagden.

Peter Sunde (li) und Fredrik Neij vor dem Stockholmer Gericht 2010. Bild: dapd

Seit Mittwoch steht das Urteil der schwedischen Justiz gegen die ehemaligen Betreiber der Torrent-Filesharing-Seite thepiratebay.org fest: Der oberste schwedische Gerichtshof lehnte einen Revisionsantrag ab - und so bleibt es bei dem Urteil, das Haftstrafen zwischen 4 und 12 Monaten und einen Schadensersatz an verschiedene Musik- und Filmkonzerne in Höhe von 5,1 Millionen Euro vorsieht.

Als "Wendepunkt in der langwierigen Diskussion über das Urheberrecht im Internet" begrüßte Henrik Pontén, Jurist des "Svenska Antipiratbyrån", der Interessenvertretung der schwedischen Film- und Computerspielbranche, die Entscheidung.

Damit stehe fest, dass die Betreiber entsprechender Seiten zumindest billigend in Kauf nähmen, dass User mit Hilfe ihrer Plattformen urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen könnten - Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung. Pontén kündigte an, man werde aufgrund dieses Präzedenzfalles gegen alle rund 150 Filesharing-Dienste vorgehen, die von Schweden aus betrieben werden oder in Bezug zu Schweden stehen.

Ein Verteidiger der Angeklagten sprachen von einem "absurden" Beschluss des Gerichts. "Wir sind davon nicht überrascht", schreibt der ehemalige Pirate-Bay-Pressesprecher Peter Sunde in seinem Blog. Es sei in seinem Verfahren zu Korruptionsvorfällen gekommen, schreibt er und fügt hinzu: "Ich bin verdammt stolz auf das, was ich getan habe."

Anna Troberg, Vorsitzende von Schwedens Piratenpartei, kritisierte den Beschluss des Gerichts als "falsch" und erwartet, dass die Unterhaltungsindustrie nun die Jagd auf einzelne Filesharer intensivieren werde.

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