Worte auf der Waage

SUHRKAMP Ernst Barlach gegen Rainald Goetz und Peter Handke

Es ist gerade einmal eine Woche her, dass der Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter Hans Barlach vom Frankfurter Landgericht 2,2 Millionen Euro aus den Verlagsgewinnen des Geschäftsjahrs 2010 zugesprochen bekam, da sorgt eine neue Pressemitteilung des Hamburger Unternehmers für Verwirrung. Diesmal geht es um Worte: Nach dem Frankfurter Urteil hatten FAZ und SZ Barlach mit dem Satz „Ein Autor, der mich in derartiger Form beschimpft, gehört aus dem Verlag geschmissen“ zitiert. Barlach habe diesen Satz vor Gericht in Berlin „über seinen Anwalt ausrichten“ lassen, so die FAZ. Dafür gebe es „mehrere Zeugen“.

Der schimpfende „Autor“ sind in diesem Fall zwei: Rainald Goetz und Peter Handke. Letzterer hatte Barlach in einem Artikel als „Unhold“ beschimpft, Goetz nannte den Unternehmer in einem Interview einen „Feigling“. Barlach schreibt dazu, er habe sich „als persönlich Betroffener […] kritisch über Herrn Handke und Herrn Goetz geäußert“, was ihm vom Suhrkamp-Verlag „nunmehr vor Gericht zum Vorwurf“ gemacht werde. Der zitierte Satz hingegen stamme weder von ihm noch sei er so geäußert worden: „Zur richtigen rechtlichen Einordnung für das Gericht hat der Anwalt im Rahmen der mündlichen Verhandlung als Argument für eine verteidigende öffentliche ‚Gegenerklärung‘ von mir gegen die Schmähkritiken von Herrn Handke und Herrn Goetz die Überlegung ins Feld geführt, dass solche reinen Schmähkritiken von Autoren derartig schwer wiegen würden und sogar ein Grund sein könnten, das Vertragsverhältnis zu diesen Autoren in Frage zu stellen.“ Es sei lediglich um eine rechtliche Einordnung gegangen.

Allerdings sind auf dem Wege der „rechtlichen Einordnung“ schon die Geschäftsführung des Verlags abberufen und Gewinne dem Minderheitsgesellschafter Barlach zugesprochen worden. Nach diesen juristischen Teilerfolgen muss man Barlachs jüngste Äußerung sehr ernst nehmen. Es ist mit dem Schlimmsten zu rechnen. TIM CASPAR BOEHME