Geschwärzte NSA-Akten: Aufklärung wird verhindert

Mitarbeiter des NSA-Untersuchungsausschusses beklagen sich: An brisanten Stellen sind viele zentrale Dokumente geschwärzt.

Was wurde geschwärzt? Bild: dpa

BERLIN taz | Es klang nach viel Arbeit: Etwa tausend Ordner hatte die Bundesregierung in den vergangenen Monaten an den Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre geliefert. Eine Menge Lesestoff für die Bundestagsabgeordneten und deren Referenten. Doch beim Blick in die brisanteren, als „geheim“ eingestuften Papiere erlebten sie eine Überraschung: Die Lektüre war schneller zu schaffen als gedacht. Denn viele vertrauliche Akten waren bis zur Unkenntlichkeit geschwärzt – obwohl das Parlament doch mit diesen Unterlagen den größten Geheimdienstskandal der jüngeren Geschichte erhellen soll.

Ganz ungewöhnlich ist es nicht, dass in Ausschussakten einzelne Namen oder Passagen unlesbar gemacht werden. Die Behörden sind sogar dazu verpflichtet – etwa aus Datenschutzgründen oder weil Abschnitte nicht das Thema betreffen. In der NSA-Affäre aber scheint der Eifer der Regierung rekordverdächtige Ausmaße angenommen zu haben. Das jedenfalls beklagen Mitglieder des Ausschusses. „Überall da, wo es interessant wird, gibt es sehr weitgehende Schwärzungen“, sagt Konstantin von Notz, der Grünen-Vertreter im NSA-Ausschuss.

Die Geheimunterlagen für das Gremium lagern in speziell gesicherten Bundestagsbüros im Safe, nur wenige Mitarbeiter haben den Zugangscode. Trotz dieser Sicherheitsvorkehrungen hielt die Regierung es wohl für nötig, großflächig mit Schwarz nachzuarbeiten und Dokumente zu überpinseln – blockweise, Seite für Seite, von der Anrede bis zur Grußformel am Schluss. Sogar der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), beklagt einen „erheblichen“ Anteil von Schwärzungen.

Sensburg habe mit dem Ausschusssekretariat in der Sommerpause angefangen, eine Liste mit den unlesbar gemachten Seiten anzulegen, die er für problematisch hält: „Es ist eine relativ große Tabelle geworden.“ Auch Sensburg verlangt, dass die Regierung „ihre Sicht der Dinge korrigiert“ und „deutlich nachbessert“. Ein erstes Gespräch habe bereits stattgefunden. Zum Teil handele es sich nur um „technische“ Fehler. Der CDU-Politiker ist deshalb zuversichtlich, dass die Regierung bald einlenkt.

Informationen notfalls einklagen

Diesen Optimismus teilt die Opposition nicht. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz sieht den „Kernauftrag“ des Ausschusses betroffen. „Die Bundesregierung will, dass grundsätzlich nicht aufgeklärt werden kann.“ Schwärzungen in diesem Umfang seien „verfassungswidrig“. Notfalls werde man die Informationen beim Verfassungsgericht in Karlsruhe einklagen.

Das haben Abgeordnete vor Jahren schon einmal gemacht – beim BND-Untersuchungsausschuss. Damals bekamen die Parlamentarier recht. Allerdings kam das Urteil so spät, dass der Ausschuss seine Arbeit bereits fast abgeschlossen hatte – ohne die relevanten Akten.

Auch deswegen halten Union und SPD den Klageweg nicht für sinnvoll. „Statt andauernd mit dem Gang nach Karlsruhe zu drohen, sollten wir zunächst versuchen, selbst eine politische Lösung in Berlin zu finden“, sagt der SPD-Vertreter im NSA-Ausschuss, Christian Flisek. Gemeinsam mit der Opposition habe man bereits rund hundert geschwärzte Dokumente zusammengestellt, über die man mit der Bundesregierung „noch einmal reden“ wolle. Es seien aber ohnehin „weit weniger“ Akten geschwärzt worden, als die Opposition behaupte.

Vor einem Jahr, als die SPD noch zur Opposition zählte, hörte sich das anders an. Thomas Oppermann, damals Chef des Parlamentarischen Kontrollgremiums, twitterte das Foto einer großflächig geschwärzten Akte zum NSA-Skandal, die der ehemalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) den Geheimdienstkontrolleuren vorgelegt hatte. Oppermanns Sprecher urteilte knapp: „Der Erkenntnisgewinn liegt bei null.“

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