Das Effizienzgesetz wird ziemlich ineffizient

Verbraucher könnten leicht eine Milliarde Euro sparen, hielte ein neues Gesetz, was es verspricht: Energiesparen

FREIBURG taz ■ Mit der Förderung der Energieeffizienz tut sich die Bundesregierung schwer: Am Montag legte das Wirtschaftsministerium einen Entwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) vor, das nach Vorgabe der EU bereits im Mai 2008 hätte in Kraft treten müssen. Hintergrund ist die europäische Energiedienstleistungsrichtlinie 2006/32/EG vom April 2006. Diese bestimmt, dass die Mitgliedsstaaten ihren Energieverbrauch bis 2017 um neun Prozent senken müssen – also um ein Prozent jährlich.

Doch nicht nur der zeitliche Verzug, auch der Inhalt des Gesetzentwurfs zeigt, dass das Thema bei der Bundesregierung keine Priorität hat. Der Entwurf, der nach langem Ringen zwischen Wirtschaftsministerium und Umweltministerium zustande kam und in einigen Punkten noch immer umstritten ist, ist kaum mehr als eine Definition von Zielen.

So will man bis 2020 die Energieproduktivität gemessen am Basisjahr 1990 verdoppeln. Der weitaus interessantere Teil – die Instrumente nämlich, mit denen das gelingen soll – fehlt hingegen fast komplett. Und so heißt es aus dem Umweltministerium, dass „noch Diskussionsbedarf besteht, wie die Ziele des Gesetzes am besten erreicht werden können“.

All jene Punkte, die eine Verbesserung der Effizienz bringen könnten, trägt das Wirtschaftsressort nicht mit. Dazu zählt etwa die vom Umweltministerium propagierte verbindliche Einführung eines Energiemanagements in energieintensiven Betrieben. Auch will das Umweltministerium die Energieversorger verpflichten, Effizienzprogramme für ihre Kunden zu entwickeln, das Wirtschaftsministerium will das aber nicht. Ohnehin sind wirksame Sanktionen für den Fall, dass Energieversorger ihrer Pflicht zur Senkung des Energieverbrauchs ihrer Kunden nicht nachkommen, im Gesetzentwurf kaum erkennbar.

Dabei kursieren längst Ideen für ein fortschrittliches Effizienzgesetz. Das Umweltministerium selbst hatte im Herbst sogar ein ungewöhnlich klar definiertes Gesetz entworfen, das jedoch nie den Weg ins offizielle Gesetzgebungsverfahren fand. In dem Entwurf hieß es zum Beispiel: „Energielieferanten sind verpflichtet, jedes Jahr den durchschnittlichen Absatz von Elektrizität an ihre Endkunden um ein Prozent zu senken.“

Die Sanktionen waren klar definiert: „Im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen hat das Energieunternehmen eine Energieeffizienzabgabe zu zahlen.“ Diese sollte bei bis zu zwei Cent für jede zu viel gelieferte Kilowattstunde Strom liegen. Eine vergleichbare Regelung gab es auch für Gasversorger.

Für die Verbraucher wäre es zweifellos attraktiv, würden ihnen die Energieversorger gesetzlich garantierte Unterstützung in Form von Energiesparberatung oder durch Förderprogramme bieten. Um wie viel Geld es geht, rechnete das Umweltministerium vor: Die deutschen Haushalte gäben jährlich 100 Milliarden Euro für Energie aus, also bringe eine Einsparung von nur einem Prozent den Menschen Einsparungen von einer Milliarde Euro jährlich. BERNWARD JANZING