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Die Opposition will gegen die Verlängerung der Laufzeiten vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Der Grund: Die schwarz-gelbe Koalition umgeht den Bundesrat, in dem sie keine Mehrheit hat - obwohl die Änderung nach Ansicht vieler Verfassungsrechtler zustimmungspflichtig ist. Ein Viertel der Parlamentarier ist nötig, um einen sogenannten Normenkontrollantrag beim Verfassungsgericht einzureichen. Die Karlsruher Richter prüfen dann, ob die Laufzeitverlängerungen rechtswidrig zustande gekommen sind.
Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland empfiehlt der Opposition eine einstweilige Anordnung zu beantragen. In diesem Fall müsste Karlsruhe innerhalb weniger Wochen prüfen, ob das Gesetz überhaupt in Kraft treten darf.
Der Historiker Christian Gerlach hat extrem gewalttätige Gesellschaften untersucht. Sein Ergebnis: Auch die Zivilbevölkerung kann Auslöser von Massengewalt sein.
