Europäisches Patentamt: Weiter Patente auf Leben

Der neuen Entscheidung des Europäischen Patentamtes zum Trotz: Konzerne werden auch künftig Pflanzen und Tiere patentieren, die nicht genmanipuliert wurden.

Zwei Brokkoli- und Tomatensorten dürfen nicht patentiert werden – grundsätzlich werden Patente auf Leben aber weiter erteilt. Bild: Sven Wusch – Lizenz: CC-BY-SA

Das Europäische Patentamt (EPA) will auch nach seiner jüngsten Grundsatzentscheidung Patente auf Lebewesen erteilen, die nicht gentechnisch verändert wurden. "Wir werden weiter Pflanzenpatente erteilen", sagte die für Biotechnologie zuständige Direktorin, Siobhán Yeats, am Freitag der taz und widersprach damit anderslautenden Berichten.

Das höchste interne Gericht des Amts hatte am Donnerstagabend anlässlich von Einsprüchen gegen Patente auf zwei Brokkoli- und Tomatensorten entschieden, dass herkömmliche Verfahren zur Züchtung nicht patentierbar seien. "Die Produkte dieser Verfahren standen aber nicht zur Debatte", erklärte Yeats. Die Prüfer würden die Entscheidung auch auf Methoden zur Erzeugung von Tieren anwenden.

Patente auf Lebewesen gefährden Umweltschützern zufolge die globale Ernährungssicherheit. Denn Züchter dürfen etwa patentgeschützte Pflanzen nur weiterzüchten, wenn die Hersteller einverstanden sind. Der US-Konzern Monsanto zum Beispiel kann dafür so hohe Gebühren verlangen, dass vor allem kleine Zuchtfirmen die Pflanzen nicht weiterentwickeln. Dabei muss dringend Saatgut an den Klimawandel angepasst werden.

Kritiker hatten deshalb gehofft, dass die Große Beschwerdekammer des EPA nun wenigstens Patente auf Lebewesen verbietet, die auf konventionelle Weise erzeugt werden - also durch Kreuzung. Dass gentechnisch veränderte Pflanzen patentrechtlich geschützt werden dürfen, stand in dem Verfahren außer Frage. Doch das Amt hat nach eigenen Angaben Patente auch auf schätzungsweise 3.000 herkömmlich erzeugte Lebewesen erteilt.

Diese Patente dürften bestehen bleiben. Die Große Beschwerdekammer hat in ihrer Entscheidung nur festgestellt, dass "die sexuelle Kreuzung und dann folgende Auswahl von Pflanzen" bei der Züchtung ein "im Wesentlichen biologisches" Verfahren und somit nicht patentierbar sei. Von Patenten auf Pflanzen selbst ist tatsächlich nicht die Rede.

Hätte die Kammer anders entschieden, hätte sie EPA-Prüferin Yeats zufolge gegen die geltenden Gesetze verstoßen. Demnach seien nämlich Patente auf Tiere und Pflanzen ausdrücklich erlaubt.

Selbst bereits nur auf Verfahren erteilte Patente macht der Beschluss nicht rückgängig. Denn EPA-Prüferin Yeats sagt: "Die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer gilt nur für die Zukunft."

Der Patentexperte Christoph Then von der Nichtregierungsorganisation Testbiotech forderte deshalb, Patente auf Pflanzen und Tiere per Gesetz klar zu verbieten. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter verlangte nur, dass die EU-Richtlinie über Biopatente lediglich Patente auf biologisches Material zulässt, das auf technischem Wege aus der Natur isoliert oder hergestellt wurde. Damit wären gentechnisch veränderte Pflanzen immer noch patentierbar.

Solche Gesetzesänderungen will die Lobby der Agrarchemiekonzerne unter allen Umständen verhindern. Die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie begründet diese Position auch mit der Entscheidung des Patentamts. "Die Beschwerdekammern haben wiederholt gezeigt, dass sie Entscheidungen von hoher Qualität treffen", erklärte die Organisation. Der Beschluss beweise, dass die bestehende Rechtslage genüge, um zu weitreichende Patente zu verhindern.

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