BMW
: Betriebsrat unterliegt vor Arbeitsgericht

LEIPZIG | Im Gerichtsstreit um den Einsatz von 1.100 Leiharbeitern im BMW-Werk Leipzig hat dessen Betriebsrat eine herbe Niederlage kassiert. Zwei Kammern des Arbeitsgerichts Leipzig entschieden, dass BMW die Leiharbeiter weiterbeschäftigen darf. Die Zustimmung des Betriebsrats sei nach Ansicht des Gerichts nicht notwendig. Es seien keine Gesetze verletzt worden, stellten die Arbeitsrichter fest. Der Betriebsrat setzt sich seit Jahren dafür ein, dass statt Leiharbeit unbefristete Stellen eingerichtet werden. (dpa)