ZAHNARZT
: Internetportal muss Bewertung löschen

NÜRNBERG | Eine negative Internetbewertung über die Arbeitsqualität eines Zahnarztes muss gelöscht werden. Das Nürnberger Landgerichts gab der Unterlassungsklage des Arztes vorläufig statt. Er hatte sich dagegen zur Wehr gesetzt, von einem anonymen Patienten in einem Internetportal als fachlich inkompetent und vorrangig an eigenen wirtschaftlichen Interessen orientiert dargestellt zu werden. Der Internetprovider hatte bereits angekündigt, im Falle einer Niederlage ein Hauptsacheverfahren betreiben zu wollen. (dpa)