ÖKOKRITERIEN
: EuGH erleichtert Auftragsvergabe

LUXEMBURG | Bund, Länder und Gemeinden dürfen bei der Ausschreibung von Aufträgen auf das Einhalten ökologischer und sozialer Aspekte pochen. Bestimmte Umweltgütezeichen können aber nicht zur Bedingung gemacht werden, entschied der Europäische Gerichtshof. Er schafft damit Klarheit für die europaweite Auftragsvergabe der öffentlichen Hand. Aktuell hatte eine Provinz in Holland die Bewirtschaftung von Kaffeeautomaten ausgeschrieben. Der Kaffee sollte ökologisch hergestellt und fair gehandelt sein und den holländischen Gütezeichen „EKO“ und „Max Havelaar“ entsprechen. Laut Urteil ging dies zu weit: Die Provinz hätte zwar für die Umweltzeichen Spezifikationen zur Voraussetzung für die Auftragsvergabe machen dürfen, die Gütezeichen selbst aber nicht. (afp)