Sechs Monate nach dem Gerichtsurteil: Keinen Cent von Pirate Bay

Wegen Verstößen gegen das Copyright sollen die ehemaligen Betreiber von „Pirate Bay“ fast neun Millionen Euro zahlen. Da kann die Unterhaltungsindustrie lange warten.

Das schicke Schiff von „Pirate Bay“. Bild: dpa

STOCKHOLM taz | Sie werden wohl noch lange auf ihre 8,7 Millionen Euro warten müssen: Warner Bros., EMI, Columbia und die zehn anderen Firmen der Unterhaltungsindustrie, die diese Schadenersatzforderung gegen vier ehemalige Betreiber der Bit-Torrent-Seite „Pirate Bay“ haben.

Ein halbes Jahr nachdem das Urteil der schwedischen Justiz, das sich auf 33 Copyrightverstöße in den Jahren 2005 und 2006 bezogen hatte, rechtskräftig wurde, konnten die Konzerne gerade mal 38.000 Euro davon eintreiben. Und die nur beim offenbar einzig Betuchten aus den Quartett: Carl Lundström, einem Erben der Knäckebrotfirma Wasa.

Vermutlich war es das dann, denn Lundström wohnt in der Schweiz, wo er vor dem Zugriff der schwedischen Gerichtsvollzieher sicher ist. Theoretisch pfändbare Vermögenswerte in Schweden hat Lundström offenbar an seine Ehefrau überschrieben. Der „Pirate Bay“-Finanzier und früher politisch im Rechtsaussenmilieu aktive Unternehmer ist auch der Einzige, der seine Haftstrafe von vier Monaten schon abgesessen hat – vorwiegend mit Fussfessel und Hausarrest.

Die „Techniker“ von „Pirate Bay“, Fredrik Neij und Gottfrid Svartholm Warg, verurteilt zu zehn bzw. zwölf Monaten, sind untergetaucht, nach ihnen wird international gefahndet. Für den Vierten im Bunde, Peter Sunde, jetzt der Mann hinter dem Bezahldienst „Flattr“, lehnte das oberste schwedische Gericht Ende Juli einen Wiederaufnahmeantrag ab. Den hatte er gestellt, weil er seiner Meinung nach für etwas verurteilt worden ist, was er nicht getan hatte.

Nach einer höchstrichterlichen Ablehnung ohne jede Begründung fragt er sich nun in seinem Blog, ob nur „reine Inkompetenz“ hinter der Entscheidung des „Högsta Domstolen“ steht, oder weil eine mittlerweile dorthin aufgestiegene Juristin mitentschied. Diese hääte eine zentrale Funktion gehabt, als vor sechseinhalb Jahren zwischen Stockholm und Washington das juristische Vorgehen gegen „Pirate Bay“ koordiniert worden war.

Zwischenzeitlich hat der 33-jährige Sunde noch ein Gnadengesuch an die Regierung in Stockholm gestellt, weil die Millionenstrafe, für die er – wie jeder der vier Verurteilten – juristisch voll umfänglich haftet, ihm jegliche berufliche Zukunft verbauen würde. Ausserdem würde er als „Wirtschaftsflüchtling“ dauerhaft aus Schweden weggezwungen.

Sunde selbst räumt dem Gesuch eine Chance von lediglich 0,000001 Prozent ein und will nach einer ablehnenden Regierungsentscheidung seine achtmonatige Haftstrafe antreten. Bleiben die Hollywood-Schulden. Und „Pirate Bay“. Das unter neuer Regie bislang unbehindert weitermacht.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.