US-Nutzer klagen gegen Facebook

DATENSCHUTZ Weil der Konzern private Nachrichten mitliest, reichen Verbraucher Sammelklage ein

In Deutschland dürfen Verbände bislang nicht gegen Datenschutzverstöße klagen

BERLIN taz | Private Nachrichten von Nutzern durchsuchen, um ihnen daraufhin Werbung zu präsentieren – für einige Internetkonzerne ist das ein Teil des Geschäftsmodells. Facebook hat wegen dieser Praxis jetzt eine Klage am Hals. Die Facebook-Nutzer Matthew Campbell und Michael Hurley haben in Kalifornien eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht, weitere Nutzer können sich anschließen.

Die Kläger stützen sich unter anderem auf die kalifornische Verfassung, die in Artikel 1 unter anderem das Recht auf „Privatsphäre“ festschreibt. Und Facebook selbst verspreche deutliche Unterschiede zwischen den über das Netzwerk möglichen Kommunikationswegen, von öffentlich und für alle einsehbar bis hin zu privaten Chats und Nachrichten. „Facebook verletzt systematisch die Privatsphäre der Nutzer, indem es die privaten Nachrichten der Nutzer ohne ihr Wissen mitliest“, heißt es in der Klageschrift.

Die Kläger beziehen sich unter anderem auf eine Untersuchung des Schweizer Unternehmens High-Tech Bridge vom vergangenen August. Die Sicherheitsfirma hatte 50 Angebote, etwa kostenlose Mail-Provider und Netzwerke, unter die Lupe genommen. Sie schickte extra generierte Links über die jeweiligen Funktionen für private Nachrichten und wertete anschließend aus, welcher Dienst die Adressen aufgerufen hatte. Facebook gehörte als eines von sechs Unternehmen dazu – ohne dass dies dem Nutzer offengelegt werde.

Facebook selbst weist die Vorwürfe zurück: „Wir glauben, dass die Anschuldigungen in dieser Klage unbegründet sind, und werden uns energisch dagegen wehren“, erklärt ein Sprecher des Unternehmens.

In Deutschland, wo es keine Sammelklagen gibt, ist es deutlich schwieriger, gegen zweifelhafte Praktiken beim Datenschutz vorzugehen. So erwähnt etwa Facebook das Durchsuchen von Nachrichten gar nicht ausdrücklich in seinen Nutzungsbedingungen – Verbraucherschützern ist damit das Handwerk gelegt. Denn Verbände dürfen bislang zwar gegen Klauseln klagen, aber nicht gegen Datenschutzverstöße. Höchstens die Datenschutzbeauftragten könnten hier eingreifen.

Verbraucherschützer setzen daher darauf, dass die Koalition eines ihrer Versprechen aus dem Koalitionsvertrag schnell umsetzt. Dort heißt es, dass Verbraucherverbände auch das Recht bekommen sollen, Datenschutzverstöße abzumahnen. „Es ist einfach nicht zu rechtfertigen, dass Datenschutz kein Verbraucherschutz sein soll“, sagt Michaela Zinke, Referentin für Datenschutz und Netzpolitik beim Verbraucherzentralen-Bundesverband. SVE