Miet-Deckel könnte später kommen

WOHNUNGSPOLITIK Mieterbund befürchtet „Verzögerungstaktik“ der Union bei der geplanten Mietpreisbremse. Neue Regelung für energetische Modernisierungen gefordert

BERLIN taz | Als Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) im März seinen ersten Entwurf für die Novelle des Mietrechts vorlegte, war der Deutsche Mieterbund durchaus angetan. Schließlich sieht das Gesetz deutliche Verbesserungen für Mieter vor: Bei Neuvermietungen bestehender Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll die Miete künftig nicht unbegrenzt steigen dürfen: Stattdessen sieht die „Mietpreisbremse“ vor, dass sie nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Zudem müssen Mieter eine Maklergebühr künftig nur bezahlen, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben.

Inzwischen hat sich bei den Mieterschützern Skepsis breitgemacht, ob das Gesetz im geplanten Umfang und rechtzeitig zum Jahreswechsel in Kraft treten kann. „Wir haben deutliche Hinweise auf eine Verzögerungstaktik auf Seiten der Unionsparteien“, sagte Mieterbund-Präsident Hans-Georg Rips am Dienstag in Berlin. Und: „Eine Verzögerung würde zulasten bestimmter Mieter gehen.“

Das Gesetz sieht nämlich einen Bestandsschutz vor: Sofern schon die alte Miete mehr als 10 Prozent über der Vergleichsmiete lag, darf sie auch bei einer Neuvermietung auf diesem Niveau bleiben. Eine Verzögerung des neuen Gesetzes würde Vermietern also mehr Zeit geben, bestehende Mieten anzuheben, bevor die neue Regelung in Kraft tritt.

„So schnell wie möglich“

Das Justizministerium wollte sich auf Anfrage nicht zu einer möglichen Verzögerung durch CDU und CSU äußern. „Unser Ziel ist weiterhin, dass das Gesetz im nächsten Jahr greift“, sagte eine Sprecherin. Dazu werde es nach der Sommerpause „so schnell wie möglich“ ins Kabinett eingebracht. Nach der Verabschiedung im Bundestag müssen dann die Länder noch festlegen, in welchen Gebieten die Mietpreisbremse überhaupt gelten soll.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der Mieterbund auch bei einem anderen Thema, das der Gesetzentwurf bisher ausspart: eine neue Verteilung der Kosten von energetischen Sanierungen. Bisher können diese komplett auf die Mieter umgelegt werden.

Der Mieterbund fordert, dass die Miete nur in dem Ausmaß steigen darf, in dem die Heizkosten durch die Sanierung sinken. Dieses Thema will das Justizministerium mit einem weiteren Gesetzentwurf in der zweiten Jahreshälfte in Angriff nehmen.

MALTE KREUTZFELDT