Neue RAF-Verdächtige im Fall Buback: Ermittlungen gegen Verena Becker

Anhand von Genspuren soll die eventuelle Mittäterschaft der Ex-RAF-Terroristin Verena Becker neu überprüft werden. Der Sohn des 1977 ermordeten Bundesanwalts Siegfried Buback hatte Hinweise auf sie gegeben.

Der Tatort nach dem Mord am 7. April 1977. Bild: dpa

KARLSRUHE dpa Im Mordfall Buback hat die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker eingeleitet. Behördensprecherin Sonja Heine bestätigte am Freitag in Karlsruhe entsprechende Informationen des SWR. Weil Becker damit als Beschuldigte gilt, kann die Ermittlungsbehörde ihr Genmaterial mit DNA-Spuren abgleichen, die nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 gefunden worden waren. "An der Verdachtslage hat sich in den letzten Monaten nichts geändert", sagte Heine.

Konkret geht es um drei DNA-Spuren, die nach dem Mord an Buback und seinen beiden Begleitern in einem Motorradhelm, Motorradhandschuhen sowie einer Jacke im Fluchtfahrzeug gefunden worden waren. Bereits im Dezember hatten die Bundesanwälte bekanntgegeben, dass bei diesen drei Spuren eine Frau als Miturheberin nicht auszuschließen ist. Ein sicherer Hinweis auf Becker ist nach Angaben Heines aber auch nach der neuerlichen Analyse nicht zu erwarten - allenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit. Denkbar sei aber auch, dass sie am Ende mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden könne.

Als unmittelbare Mittäter an dem Anschlag in Karlsruhe gelten der noch inhaftierte Christian Klar sowie Knut Folkerts und Günter Sonnenberg; als Rädelsführerin wurde Brigitte Mohnhaupt verurteilt. Wer von ihnen die tödlichen Schüsse vom Sozius eines Motorrads abgegeben hatte, blieb aber offen. Seit April 2007 ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen Stefan Wisniewski, der vom Ex- Terroristen Peter-Jürgen Boock als möglicher Schütze genannt wurde. Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, hatte aber immer wieder Verena Becker als mögliche Mörderin ins Gespräch gebracht.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat im Januar Beugehaft gegen Mohnhaupt, Folkerts und Klar verhängt, um ihr Schweigen zum Mordfall Buback zu brechen. Diese Entscheidung wird derzeit vom BGH-Staatsschutzsenat überprüft.

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