URTEIL I Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt einem mehrfach Vorbestraften recht, der gegen seine nachträgliche Verwahrung aus Sicherheitsgründen geklagt hatteVON CHRISTIAN RATH
URTEIL II Nachträgliche Sicherungsverwahrung vom Landgericht Berlin abgelehnt. Auch Karlsruhe berät